09.07.2020
Gesetzlich befristete Änderung der Mehrwertsteuer
Die Bundesregierung hat in ihrem Corona- Konjunkturpaket unter anderem die Senkung des Mehrwertsteuersatzes befristet von 01.07.-31.12.2020 beschlossen.
Auf Grund der gesetzlich festgelegten befristeten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 16 % erhalten Sie in der Rechnung Dezember 2020 für den Leistungszeitraum Juli bis Dezember 2020 eine einmalige Gutschrift.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter gern zur Verfügung.
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Gesetzlich befristete Änderung der Mehrwertsteuer